Glossary entry (derived from question below)
español term or phrase:
escritura de poder mercantil
alemán translation:
Handlungsvollmacht
Added to glossary by
Sabine Reichert
Mar 18, 2009 12:45
15 yrs ago
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español term
escritura de poder mercantil
español al alemán
Jurídico/Patentes
Derecho: contrato(s)
Poder
Identifico al compareciente por su documentación reseñada y lo juzgo, con capacidad y legitimación para formalizar la presente escritura de poder mercantil.
Becher sagt Handlungsvollmacht.
Oder doch eher kaufmännische Vollmacht?
Wer weiß Rat? Ist für die Schweiz.
Becher sagt Handlungsvollmacht.
Oder doch eher kaufmännische Vollmacht?
Wer weiß Rat? Ist für die Schweiz.
Proposed translations
(alemán)
4 +3 | Handlungsvollmacht | Diane Keller (X) |
Proposed translations
+3
30 minutos
Selected
Handlungsvollmacht
Der juristisch korrekte Begriff in Deutschland ist "Handlungsvollmacht". Er wird auch im Eichborn-Puime als Entsprechung für "poder comercial" angegeben. Im Internet findet sich auch der Begriff "Handelsvollmacht", dieser gehört jedoch offensichtlich nicht ins deutsche, sondern ins österreichische Recht, wie aus dem zweiten Link hervorgeht.
Das "kaufmännische" entsprechend dem Adjektiv "comercial" ist auch in der Handlungsvollmacht gegeben: Creifelds definiert die Handlungsvollmacht als "eine besondere Art der Vollmacht. Sie kann durch jeden Kaufmann, für ihn auch durch einen Prokuristen, erteilt werden...."
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Note added at 1 Stunde (2009-03-18 14:04:33 GMT)
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Neben dem richtigen Hinweis von Diana besteht der Unterschied zwischen Prokura und Handlungsvollmacht auch darin, dass die Handlungsvollmacht auf einzelne Geschäfte beschränkt werden kann, während die Prokura gegenüber Dritten insgesamt nicht beschränkbar ist, d.h. alle Geschäfte die der Prokurist mit Dritten abschließt, binden sein Unternehmen rechtlich (auch wenn er intern u.U. Ärger bekommen könnte). Nur Grundstücksgeschäfte (Verkauf und Belastung) sind von der Prokura ausgenommen, wenn sie bei der Prokuraerteilung nicht ausdrücklich eingeschlossen wurden.
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Note added at 1 Stunde (2009-03-18 14:16:09 GMT)
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Ich hatte übersehen, dass Dein Text für die Schweiz ist. Dort scheint Ähnliches wie für Deutschland zu gelten:
http://www.admin.ch/ch/d/ff/2002/6097.pdf
http://www.rechtinkuerze.ch/rechtsgebiete/hawi/03_Arten des ...
Das "kaufmännische" entsprechend dem Adjektiv "comercial" ist auch in der Handlungsvollmacht gegeben: Creifelds definiert die Handlungsvollmacht als "eine besondere Art der Vollmacht. Sie kann durch jeden Kaufmann, für ihn auch durch einen Prokuristen, erteilt werden...."
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Note added at 1 Stunde (2009-03-18 14:04:33 GMT)
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Neben dem richtigen Hinweis von Diana besteht der Unterschied zwischen Prokura und Handlungsvollmacht auch darin, dass die Handlungsvollmacht auf einzelne Geschäfte beschränkt werden kann, während die Prokura gegenüber Dritten insgesamt nicht beschränkbar ist, d.h. alle Geschäfte die der Prokurist mit Dritten abschließt, binden sein Unternehmen rechtlich (auch wenn er intern u.U. Ärger bekommen könnte). Nur Grundstücksgeschäfte (Verkauf und Belastung) sind von der Prokura ausgenommen, wenn sie bei der Prokuraerteilung nicht ausdrücklich eingeschlossen wurden.
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Note added at 1 Stunde (2009-03-18 14:16:09 GMT)
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Ich hatte übersehen, dass Dein Text für die Schweiz ist. Dort scheint Ähnliches wie für Deutschland zu gelten:
http://www.admin.ch/ch/d/ff/2002/6097.pdf
http://www.rechtinkuerze.ch/rechtsgebiete/hawi/03_Arten des ...
Peer comment(s):
agree |
suirpwb (X)
: Überzeugende Recherche!
18 minutos
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agree |
Diana Carrizosa
24 minutos
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agree |
Katrin Eichler
2 horas
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4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Vielen Dank, Diane, für die gut recherchierte Antwort. Vielleicht "sehen" wir uns ja jetzt hier öfter :-)"
Discussion
http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/bildung/i...