Glossary entry

español term or phrase:

escritura de poder mercantil

alemán translation:

Handlungsvollmacht

Added to glossary by Sabine Reichert
Mar 18, 2009 12:45
15 yrs ago
10 viewers *
español term

escritura de poder mercantil

español al alemán Jurídico/Patentes Derecho: contrato(s) Poder
Identifico al compareciente por su documentación reseñada y lo juzgo, con capacidad y legitimación para formalizar la presente escritura de poder mercantil.

Becher sagt Handlungsvollmacht.
Oder doch eher kaufmännische Vollmacht?

Wer weiß Rat? Ist für die Schweiz.
Proposed translations (alemán)
4 +3 Handlungsvollmacht

Discussion

Diana Carrizosa Mar 18, 2009:
Ich habe nur gesehen, dass diese Art von Vollmacht "Handlungsvollmacht" heißt, wenn sie nicht im HR eingetregn wird. Wird sie im HR eingetragen, dann heißt sie "Prokura". Vielleicht ist der Unterschied im gesamten Kontext Deines Textes wichtig...
http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/bildung/i...
Ruth Wöhlk Mar 18, 2009:
kaufmännische Vollmacht wäre meine Wahl, aber ich weiß nicht, ob es in der Schweiz auch so gehandhabt wird

Proposed translations

+3
30 minutos
Selected

Handlungsvollmacht

Der juristisch korrekte Begriff in Deutschland ist "Handlungsvollmacht". Er wird auch im Eichborn-Puime als Entsprechung für "poder comercial" angegeben. Im Internet findet sich auch der Begriff "Handelsvollmacht", dieser gehört jedoch offensichtlich nicht ins deutsche, sondern ins österreichische Recht, wie aus dem zweiten Link hervorgeht.

Das "kaufmännische" entsprechend dem Adjektiv "comercial" ist auch in der Handlungsvollmacht gegeben: Creifelds definiert die Handlungsvollmacht als "eine besondere Art der Vollmacht. Sie kann durch jeden Kaufmann, für ihn auch durch einen Prokuristen, erteilt werden...."

--------------------------------------------------
Note added at 1 Stunde (2009-03-18 14:04:33 GMT)
--------------------------------------------------

Neben dem richtigen Hinweis von Diana besteht der Unterschied zwischen Prokura und Handlungsvollmacht auch darin, dass die Handlungsvollmacht auf einzelne Geschäfte beschränkt werden kann, während die Prokura gegenüber Dritten insgesamt nicht beschränkbar ist, d.h. alle Geschäfte die der Prokurist mit Dritten abschließt, binden sein Unternehmen rechtlich (auch wenn er intern u.U. Ärger bekommen könnte). Nur Grundstücksgeschäfte (Verkauf und Belastung) sind von der Prokura ausgenommen, wenn sie bei der Prokuraerteilung nicht ausdrücklich eingeschlossen wurden.

--------------------------------------------------
Note added at 1 Stunde (2009-03-18 14:16:09 GMT)
--------------------------------------------------

Ich hatte übersehen, dass Dein Text für die Schweiz ist. Dort scheint Ähnliches wie für Deutschland zu gelten:

http://www.admin.ch/ch/d/ff/2002/6097.pdf
http://www.rechtinkuerze.ch/rechtsgebiete/hawi/03_Arten des ...


Peer comment(s):

agree suirpwb (X) : Überzeugende Recherche!
18 minutos
agree Diana Carrizosa
24 minutos
agree Katrin Eichler
2 horas
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen Dank, Diane, für die gut recherchierte Antwort. Vielleicht "sehen" wir uns ja jetzt hier öfter :-)"
Term search
  • All of ProZ.com
  • Búsqueda de términos
  • Trabajos
  • Foros
  • Multiple search