Das muss man historisch sehen. Früher gab es Siegel und eigenhändige Unterschriften. Und es gab Gesetze und Verträge, die so etwas für bestimmte Fälle zwingend gefordert haben.
Inzwischen gibt es aber fälschungssichere elektronische Signaturen. Um nun nicht alle Gesetze neu und Verträge unnötig umstaändlich fassen zu müssen, hat man in einem Gesetz elektronische Signaturen unter bestimmten Bedingungen den eigenhändigen Unterschriften gleichgestellt. Z. B. in dem in der Frage angegebenen Gesetz:
http://www.irishstatutebook.ie/eli/2000/act/27/section/16/en...Gemeint ist also im AT tatsächlich, dass kein Siegel gefordert wird.
Im deutschen BGB haben wir das ja auch schon seit Jahren, nur geht es da immer nur um eigenhändige Unterschriften, nicht um Siegel. In D ist im Gegensatz zu manchen anderen Ländern eine solche elektronische Signatur immer mit einer natürlichen Person verknüpft, nie mit einem Unternehmen o. Ä. Es gibt da also keinen elektronischen Firmenstempel.